Ganz gleich ob Facebook, Instagram, Google Ads oder der TikTok Shop: Wer sein Geschäft an eine einzige Plattform hängt, geht ein erhebliches Risiko ein. Denn von einem Tag auf den anderen kann der Account gesperrt oder eine Richtlinie geändert werden – und plötzlich bricht ein Großteil des Umsatzes weg. Im Podcast Kevin allein im Marketing spricht Host Kevin mit Dr. Christopher Unseld, Rechtsanwalt bei der auf Prozessführung im Kartellrecht spezialisierten Kanzlei Hausfeld, über die rechtlichen Möglichkeiten in solchen Situationen. Wichtig vorab: Der folgende Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung, sondern ordnet das Thema allgemein ein. Bei konkreten Fällen sollte immer eine Anwältin oder ein Anwalt konsultiert werden.

Wie riskant ist die Abhängigkeit von einer Plattform?

Die schlichte Antwort lautet: sehr. Genau die Unternehmen mit dem größten Problem sind laut Unseld jene, die aus verschiedenen Gründen von einer einzigen Plattform besonders abhängig sind – etwa weil sich ihr Produkt nur über suchgebundene Werbung bei Google sinnvoll vermarkten lässt. Das Tückische: Während man sich im normalen Geschäftsverkehr seine Vertragspartner grundsätzlich frei aussuchen kann, sind die großen Tech-Konzerne oft so mächtig, dass ein Ausweichen auf die Konkurrenz für Abnehmer schlicht nicht zumutbar oder gar nicht möglich ist.

Das Problem mit den AGB und Werberichtlinien

Kaum jemand liest die AGB – das ist selbst unter Juristen anerkannt. Bei großen Plattformen kommt eine Besonderheit hinzu: Die Nutzungsbedingungen verweisen häufig dynamisch auf Werberichtlinien, die sich praktisch täglich ändern können. Selbst wer aufmerksam mitliest, kann so kaum Schritt halten.

Noch skurriler wird es, wenn die Plattformen ihre eigenen Regeln nicht kennen. Unseld berichtet von Fällen vor Gericht, in denen die Gegenseite behauptete, eine bestimmte Werbung verstoße eindeutig gegen die Richtlinien – obwohl dieselbe Werbung fünf Jahre lang problemlos geschaltet worden war, teils mit enger Unterstützung ganzer Teams der Plattform. Hinzu kommt eine ungeschriebene Kasuistik im Kundenservice, die sich von einem Tag auf den anderen ändern kann, etwa nach einem kritischen Bericht in der Presse.

Am Ende heißt es dann immer: Es kommt darauf an, wen Du gerade vor dir sitzen hast im Support. Der eine legt's ein bisschen strenger aus als der andere.

Wenn Influencer und User Generated Content zum Risiko werden

Besonders heikel wird es bei Influencer-Kooperationen und User Generated Content. Wer eigene Accounts oder Zugänge in fremde Hände gibt, trägt am Ende selbst die Verantwortung – die lässt sich weder auf einen Influencer noch auf eine KI abschieben. Betroffen sein können einzelne Unternehmen (Shitstorm ums eigene Produkt), ein kleinerer Kreis oder sogar eine ganze Branche, wenn eine Dienstleistung plötzlich grundsätzlich infrage gestellt wird. Die Reaktion der Plattformen ist dabei unberechenbar, fällt aber, wenn sie kommt, oft hart aus.

Warum das Kartellrecht ins Spiel kommt

Viele verbinden mit Kartellrecht klassische Preisabsprachen. Doch es kennt eine zweite Kategorie: den Missbrauch von Marktmacht durch ein marktbeherrschendes Unternehmen. Marktbeherrschend zu sein ist nicht verboten – die Erfahrung zeigt aber, dass solche Unternehmen dazu neigen, diese Macht zu missbrauchen. Zwei zentrale Fallgruppen:

  • Diskriminierung: Ein marktbeherrschendes Unternehmen darf nicht willkürlich Geschäftspartner ablehnen. Wer aus Google Ads fliegt, während alle Wettbewerber bleiben, obwohl er nichts anders macht, wird diskriminiert.
  • Behinderung: Wenn eine Richtlinienänderung ein Geschäftsmodell unverhältnismäßig zerstört – etwa weil man mit dem groben Instrument der Sperrung auch redliche Anbieter trifft, obwohl man nur die "schwarzen Schafe" meint – kann das eine unzulässige Behinderung sein.

Hinzu kommen Sonderregeln für große Plattformen wie der Digital Markets Act (DMA) und der Digital Services Act (DSA). Der entscheidende praktische Vorteil des Kartellrechts: Es ermöglicht Unternehmen häufig, am eigenen Sitz in Deutschland zu klagen – statt in Irland oder Luxemburg, wohin Verfahren sonst oft verlagert werden.

Der Gerichtsstand: Verbraucher vs. Unternehmer

Hier zeigt sich ein deutliches Gefälle. Verbraucher genießen Verbraucherschutz und können große Konzerne meist am eigenen Wohnort verklagen. Sobald ein Account gewerblich genutzt wird, entfällt dieser Verbrauchergerichtsstand – und es bleibt oft nur der Weg nach Irland oder Luxemburg, den kaum jemand geht. Umso wichtiger ist die kartellrechtliche Ausnahme, die eine Klage am eigenen Unternehmenssitz erlaubt. Sie greift allerdings nur, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist: Startprobleme oder bloßer Nervfaktor reichen nicht, es muss die Geschäftstätigkeit wirklich massiv einschränken.

Der Eilrechtsschutz: Zeit ist der kritische Faktor

Normale Gerichtsverfahren dauern in Deutschland lange – bei spezialisierten Kartellkammern bis zum ersten Urteil oft zwei bis drei Jahre, dazu kommt die Berufung. Wer richtig hart getroffen ist, kann darauf nicht warten. Der Ausweg ist der Eilrechtsschutz, im Juristendeutsch der Antrag auf einstweilige Verfügung.

Entscheidend ist dabei die Eilbedürftigkeit. Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht, doch die meisten Gerichte gehen von etwa vier Wochen aus. Wer länger wartet, riskiert, dass das Gericht die Eilbedürftigkeit verneint. Genauso schädlich ist widersprüchliches Verhalten – Unseld nennt es "Selbstwiderlegung": Wer sich in endlose Service-Schleifen hängen lässt, in den Urlaub fährt oder Gerichtstermine verschiebt, signalisiert, dass es so eilig doch nicht ist. Betroffene sollten sich daher bei einer ernsten Sperrung schnell beraten lassen und den Antrag möglichst innerhalb von vier Wochen stellen.

Warum der Gang zum Anwalt oft der sichere Weg ist

Häufig sind die Fälle nicht eindeutig. Die Begründungen für Sperrungen sind oft nichtssagend ("Verstoß gegen unsere Richtlinien"), und viele hoffen zunächst, das Problem über gute Kontakte lösen zu können. Manchmal handelt es sich tatsächlich um einen Irrtum. Ein Eilantrag kann dann allein dazu dienen, dass sich überhaupt jemand den Fall genau ansieht – nicht selten stellt sich die Sperrung dann als Versehen heraus.

Legt sich die Plattform vor Gericht aber fest und erklärt, die Sperrung sei kein Irrtum, will man lieber vorbereitet sein. Der Kampf ist dann hart, denn die Gegenseite ist gut vertreten und hat unbegrenzte Ressourcen. Doch wer vor der Frage steht, sein Unternehmen kampflos herzugeben, hat mit dem Eilrechtsschutz zumindest eine Chance.

Vom Pro-Bono-Fall bis zum Millionenstreit

Die Bandbreite der Fälle ist groß. Die Kanzlei vertritt keine Verbraucher, übernimmt aber aus ideellen und strategischen Gründen Klagen kleinerer Organisationen – etwa der Filmwerkstatt Düsseldorf, die grundlos von Facebook entfernt wurde und mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte klagte. Solche Verfahren prägen die Rechtsprechung positiv, weil sonst oft nur "Überzeugungstäter" aus extremistischen Randgruppen vor Gericht ziehen – Fälle, die vor Gericht wenig Sympathie erzeugen und ungünstige Präzedenzfälle schaffen.

Am oberen Ende stehen Unternehmen mit monatlich hohen Millionenbeträgen an Werbeausgaben oder große App-Entwickler, die aus dem App Store fliegen. Bemerkenswert: Selbst diese großen Kunden werden im Zweifel nicht anders behandelt als jedes andere Unternehmen – gegenüber Google, Meta oder Amazon ist praktisch jeder klein und relativ machtlos.

Das Thema war so umfangreich, dass Host und Gast eine Fortsetzung vereinbart haben. In einer zweiten Folge sollen konkrete Beispiele folgen. Bis dahin die Frage an die Hörerinnen und Hörer: Wurdet ihr schon einmal von einer Plattform gesperrt, wie schnell habt ihr reagiert – und habt ihr euren Account zurückbekommen?